Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss ist das oberste Rechts- und Kontrollorgan des BDB. Er nimmt seine Aufgaben nach Maßgabe der Satzung und der Verfahrensordnung wahr, welche nicht Bestandteil der Satzung, aber für die Mitglieder des BDB verbindlich ist. Der Berufungsausschuss entscheidet über Berufungen und Beschwerden, welche von Mitgliedern gegen Maßnahmen eingelegt worden sind, die der Vorstand gegen sie verhängt hat. Die Entscheidung des Berufungsausschusses ist vereinsintern endgültig und unanfechtbar.


Abbildung Ebby Thust BDB Ehrenmitglied

Erster Vorsitzender
Eberhard (Ebby) Thust

Abbildung René Neumeister BDB Berufungsausschuss Erster Beisitzer

Erster Beisitzer
René Neumeister

Abbildung Stephan Pütz BDB Berufungsausschuss Zweiter Beisitzer

Zweiter Beisitzer
Stephan Pütz

Abbildung Jens Wiechmann BDB Berufungsausschuss Ersatzbeisitzer

Ersatzbeisitzer
Jens Wiechmann